Bitte beachten Sie, dass wir seit Januar 2024 verpflichtet sind, Kassenrezepte als elektronische Rezepte zu versenden. Um diesen Vorgang frei schalten zu können, müssen Sie am Anfang jedes Quartals Ihre Versichertenkarte bei uns einlesen lassen. Am Folgetag können Sie Ihr Rezept mit Ihrer Versichertenkarte in jeder beliebigen Apotheke einlösen. ACHTUNG: Privatrezepte, BTM- Rezepte, Hilfsmittelrezepte sowie Verbandmaterial können noch nicht als e- Rezepte verschickt werden.